Diskussion über Patientenverfügung

Erst einige Tage alt ist die mehrheitliche Entscheidung des Bundestages, dass Patientenverfügungen weitgehend verbindlich sein sollen. Das Recht auf Selbstbestimmung des Sterbenden wird dadurch gestärkt. Für die SPD war dies Anlass genug, eine für alle offene Informationsveranstaltung in der Gaststätte Ostermann in Legden anzubieten.

Rund 80 interessierte Zuhörer nutzten das Angebot ganz unabhängig davon, dass sich der Vorschlag des SPD-Bundestagsabgeordneten Joachim Stünker gegen die Vorschläge von CDU und CSU durchgesetzt hatte. Ingrid Arndt-Brauer, Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßte das Publikum und den Referenten Christoph Strässer. Er wirkte als Mitglied des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag von der ersten Idee vor sechs Jahren bis heute mit. Strässer betonte, die Entscheidungsfindung sei fraktionsübergreifend gefällt worden.Inhalt wird nicht geregelt „Wir regeln nicht den Inhalt der Patientenverfügung“, so Strässer. Für den Inhalt sei jeder selbst verantwortlich. Jederzeit könne die Verfügung geändert oder rückgängig gemacht werden. In diesen Punkten habe sich nichts geändert, dafür in der Verbindlichkeit. Gleichzeitig solle mit der schriftlichen Niederschrift der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht verfasst werden. Darin werde ein Bevollmächtigter ernannt, der die Verfügung im Ernstfall durchsetzt. Eine notarielle Beurkundung oder die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts ist nach dem Bundestagsbeschluss vom Tisch. „Es gilt der Wille dessen, der den Auftrag erteilt“, so Strässer. Grenzfälle gebe es trotzdem, wenn der Arzt und der Bevollmächtigte sich in der Beurteilung des Überlebens nicht einig sind. Eine Kann-Funktion sei die vorherige Beratung durch Experten. „Ich habe den Eindruck, dass viele Menschen in unserer Gesellschaft nicht wirklich davon ausgehen, dass sie einmal sterben“, kritisierte er die Gesellschaft, die unterentwickelte Palliativversorgung in Deutschland und die finanziellen Hürden der Hospizbewegung mit seiner ganz persönlichen Meinung.Diskussion Die anschließende angeregte Diskussion unter der Leitung von Stefanie Wiegand MdL beleuchtete den Inhalt der Patientenverfügung genauer. Der Bevollmächtige macht sich jetzt nicht mehr strafbar, wenn er die Patientenverfügung durchsetze. Lebensversicherungen müssen im Todesfall ausgezahlt werden, auch wenn eine Patientenverfügung vorher existierte. Psychisch Kranke sollten sich vorsichtshalber ihre Verfügung notariell bestätigen lassen, riet Strässer.

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